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Akeneinsicht/Schutzauftrag

Veröffentlicht:
17.03.2026
Kanton:
Graubünden
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Datenschutz, Persönlichkeitsschutz und Haftung


Guten Tag

Ich arbeite in den Gemeinden AA und BB ( beide GR) als Schulsozialarbeiter und sehe mich mit rechtlichen Fragen konfrontiert. 

           A) Inwieweit muss ich einem KV Einsicht in schulische Akten gewähren? 

  • Zeugnisse, Förderpläne, Notizen usw. Hat ein Elternteil das Recht z B. persönliche Notizen (über das schulische Sozialverhaltens seines Kindes) einzusehen welche eine LP (Lehrperson) für sich selbst gemacht hat? Wie weit muss einem Elternteil Einsicht gewährt werden?

             B) Wie weit dürfen/müssen wir SuS schützen die  rechtlich angegangen werden (von Privatpersonen)? 

  •  Wenn ein/e SuS aufgrund einer Aktion (Rauferei, physische Auseinandersetzung) von einem Elternteil einer, eines involvierte/n SuS angezeigt wird. Inwiefern sind wir als Schule verpflichtet zu handeln? Insbesondere wenn der Verdacht auf rassistisch motivierte Beweggründe besteht? Wie müssen/dürfen wir unsere SuS vor so etwas schützen? 

  • Ist es ratsam, sich als Institution Schule zu involvieren?

Ich hoffe sie können uns weiterhelfen

Beste Grüsse