Guten Tag
Ich arbeite in den Gemeinden AA und BB ( beide GR) als Schulsozialarbeiter und sehe mich mit rechtlichen Fragen konfrontiert.
A) Inwieweit muss ich einem KV Einsicht in schulische Akten gewähren?
Zeugnisse, Förderpläne, Notizen usw. Hat ein Elternteil das Recht z B. persönliche Notizen (über das schulische Sozialverhaltens seines Kindes) einzusehen welche eine LP (Lehrperson) für sich selbst gemacht hat? Wie weit muss einem Elternteil Einsicht gewährt werden?
B) Wie weit dürfen/müssen wir SuS schützen die rechtlich angegangen werden (von Privatpersonen)?
Wenn ein/e SuS aufgrund einer Aktion (Rauferei, physische Auseinandersetzung) von einem Elternteil einer, eines involvierte/n SuS angezeigt wird. Inwiefern sind wir als Schule verpflichtet zu handeln? Insbesondere wenn der Verdacht auf rassistisch motivierte Beweggründe besteht? Wie müssen/dürfen wir unsere SuS vor so etwas schützen?
Ist es ratsam, sich als Institution Schule zu involvieren?
Ich hoffe sie können uns weiterhelfen
Beste Grüsse