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Aenderungen im Sozialhilfegesetzt per 1.1.2022?

Veröffentlicht:
16.11.2021
Kanton:
Bern
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Guten Tag, im Zusammenhang mit Kostengutsprachen für unser Therapeutisches Wohnheim im Kanton Bern, hören wir immer wieder, dass sich per 1.1.22 betreffend Finanzierung etwas ändern wird. Können Sie uns sagen, welches Gesetz sich ändert und was das für uns als Wohnheim bedeutet könnte?

Wir haben eine Betriebsbewilligung vom Kanton Bern, jedoch keinen Leistungsvertag. Wir sind jedoch auf der IVSE Liste. Die Kosten (CHF 300.-/Tag) werden in der Regel durch die Sozialdienste der Wohngemeinden, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder via IV/EL (Teilfinanzierung) getragen. 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Freundliche Grüsse

Frage beantwortet am

Ruth Schnyder

Expert*in Sozialhilferecht

Guten Tag

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus Ihrem Beschrieb schliesse ich, dass das Therapeutische Wohnheim zum Bereich B der IVSE (Art. 2 Abs. 1 IVSE) gehört und somit eine Institution ist, die unter den Anwendungsbereich des IFEG fällt. Falls dem nicht so ist, lassen Sie es mich wissen.

Der Webseite des GSI können die laufenden Rechtsetzungsverfahren entnommen werden. Danach tritt per 1.1.22 das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) in Kraft (siehe die Geschäfte des Grossen Rates ganz unten die Referendumsvorlage). Bezüglich der Ausführungsverordnung (SLV) läuft aktuell noch das Mitberichtsverfahren. Der Webseite des GSI - zuunterst - kann die Vorlage zur SLV sowie der Vortrag dazu entnommen werden. Die Änderung betrifft u.a. die Bestimmungen von Art. 25a bis 25d SHV/BE (siehe Vortrag unter 1./Ausgangslage). Weitere Angaben zu den Änderungen könnten Sie allenfalls bei der GSI erhalten.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob Sie das SLG bzw. die SLV meinen, da ich den von Ihnen erwähnten Tarif von Fr. 300/Tag der aktuellen SHV/BE nicht entnehmen kann. Falls Ihnen meine Angaben zum SLG und zur SLV nicht ausreichen, bitte ich Sie, mir genau anzugeben, auf welcher Rechtsgrundlage die Sozialhilfe die Kosten von Fr. 300/Tag aktuell vergütet. Womöglich handelt es sich um eine Tarifvorschrift des GSI gemäss Art. 29 SHV/BE. Gestützt darauf kann ich dann weitere Nachforschungen anstellen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie noch auf die Medienmitteilung des Kantons Bern betreffend die Vernehmlassung zum Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) hinweisen. Dieses Gesetz tritt voraussichtlich aber erst im Januar 2023 in Kraft. Sie können die wesentlichen Informationen der Medienmitteilung entnehmen. Auch Procap hat auf ihrer Webseite eine Stellungnahme abgegeben. Ebenfalls sind unter dem oben erwähnten Link der GSI Informationen dazu zu entnehmen.

Ich hoffe, Ihnen für’s Erste nützliche Hinweise zur Rechtsänderung gegeben zu haben. Falls Sie noch weiteren Klärungsbedarf haben, stehe ich gerne zur Verfügung und danke Ihnen für weitere Informationen.

Freundliche Grüsse

Ruth Schnyder