Guten Tag
Ich habe folgende Situation: Ich bin Beiständin (Begleitbeistandschaft) von einem 38-jährigen Klienten. Dieser wohnte bis 31.07.2025 in der Gemeinde X und er bezog dort auch Sozialhilfe bis Juli 2025. Aufgrund eines Erbes von CHF 6'000.00 wurde er vorübergehend von der Sozialhilfe abgelöst.
Per Ende Juli verlor er, wegen Mietzinsauständen, seine 1-Zim.-Whg. in der Gemeinde X. Worauf er vorübergehend zu seiner Partnerin in der Gemeinde Y zog. Zusammen suchen sie eine Wohnung in der Gemeinde X. Klient will sich deshalb nicht in Y anmelden, dies sei nur sein momentaner Aufenthalt (c/o).
Klient hat seine ID verloren und wollte in der Gemeinde X eine neue ID bestellen. Dies wurde abgewiesen, weil der Klient per Ende August nach unbekannt abgemeldet wurde.
Er solle sich in der Gemeinde Y anmelden und dort eine ID bestellen.
Unterdessen ist sein Erbe aufgebraucht und er hat sich in der Gemeinde X für Sozialhilfe angemeldet. Diese prüfen nun Zuständigkeit.
Frage: Welche Gemeinde ist für die Bestellung einer ID und für Sozialhilfe zuständig?
Besten Dank im Voraus für die Bearbeitung meiner Fragen.