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Abmeldung nach Unbekannt

Veröffentlicht:
17.10.2025
Kanton:
Basel-Landschaft
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Guten Tag

Ich habe folgende Situation: Ich bin Beiständin (Begleitbeistandschaft) von einem 38-jährigen Klienten. Dieser wohnte bis 31.07.2025 in der Gemeinde X und er bezog dort auch Sozialhilfe bis Juli 2025. Aufgrund eines Erbes von CHF 6'000.00 wurde er vorübergehend von der Sozialhilfe abgelöst.

Per Ende Juli verlor er, wegen Mietzinsauständen, seine 1-Zim.-Whg. in der Gemeinde X. Worauf er vorübergehend zu seiner Partnerin in der Gemeinde Y zog. Zusammen suchen sie eine Wohnung in der Gemeinde X. Klient will sich deshalb nicht in Y anmelden, dies sei nur sein momentaner Aufenthalt (c/o).

Klient hat seine ID verloren und wollte in der Gemeinde X eine neue ID bestellen. Dies wurde abgewiesen, weil der Klient per Ende August nach unbekannt abgemeldet wurde.

Er solle sich in der Gemeinde Y anmelden und dort eine ID bestellen.

Unterdessen ist sein Erbe aufgebraucht und er hat sich in der Gemeinde X für Sozialhilfe angemeldet. Diese prüfen nun Zuständigkeit.

Frage: Welche Gemeinde ist für die Bestellung einer ID und für Sozialhilfe zuständig?

Besten Dank im Voraus für die Bearbeitung meiner Fragen.