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Ablehnung Unfallversicherung

Veröffentlicht:
12.08.2022
Kanton:
Basel-Stadt
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

Meine Klientin ist in der Badewanne ausgerutscht (24.01.22). Erst zwei Wochen später haben sich erste Beschwerden entwickelt, die Klientin ging aber nicht unmittelbar zum Arzt, sondern erst, als sie aufgrund der Schmerzen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen konnte. Es wurde eine Frozen-Shoulder diagnostiert. Die Ärzte sind klar der Meinung, dass dies eine Sturzfolge sei. Die Unfallversicherung lehnt nun die Leistungsübernahme mit folgender Begründung ab:

"Eine Frozen-Shoulder wird dann als solche bestätigt, wenn die Symptome innerhalb von 4 Wochen nach dem Sturz auftreten. Bis Ende Feb. 22 sind keine Schulterschmerzen od. entsprechende Behandlung dokumentiert. Somit können die aktuell beklagten Beschwerden nicht auf das Ereignis vom 24.1.22 zurückgeführt werden".

Ist diese glasklare Begrenzung von 4 Wochen so statthaft oder würde sich allenfalls der Beschwerdeweg lohnen? ... Eine mediz. Therapie (abgesehen von Schmerzmitteln) erfolgte Ende März (Infiltration).

Besten Dank für Ihre Einschätzung!

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Guten Tag!

In der Unfallversicherung geht es um die Kausalität der Gesundheitsschädigung mit dem Unfallereignis.

Diese Einschätzungen sind medizinisch nie ganz eindeutig. Das gilt auch bezüglich der hier genannten Zusammenhänge. Wichtig wäre eine genauere Prüfung des Unfallherganges, der direkt aufgetretenen Verletzungen etc. 

Ein Rechtsmittel könnte also durchaus hilfreich sein. Hilfreich wäre die ERgänzung oder die Ankündigung einer spezialärztliche Bestätigung des medizinischen Befundes eines Zusammenhanges.

Es wäre hier, falls eine Verfügung erfolgte, eine Einsprache vorzunehmen. Oder, falls die Alehnung formlos mitgeteilt wurde, eine entsprechende Verfügung zu verlangen.

Ich hoffe, das dient Ihnen.

Prof. Peter Mösch Payot