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Abgangsentschädigung und RAV

Veröffentlicht:
08.02.2018
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht

Sehr geehrter Herr Pärli
Ich hoffe, dass ich bei Ihnen im Forum richtig bin; ev. hätte ich meine Anfrage aber auch im Forum Sozialversicherungen stellen sollen?
Ich habe einen Mitarbeiter in der Beratung, welcher vom Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung erhalten hat. Darin enthalten ist der Absatz, dass der Mitarbeiter mit der letzten Lohnzahlung eine Abfindung in Form von zwei Monatslöhnen bekommt (rund 21'000 abzüglich der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge). Meine Frage an Sie; hat eine Zahlung einer Abfindung irgend eine Implikation betr. Sozialversicherungen, hier vor allem die Arbeitslosenversicherung gemeint. Kann eine solche Abfindung der Anspruch auf Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung verzögern?
Bereits jetzt herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse, Andrea Aldous

Frage beantwortet am

Kurt Pärli

Expert*in Arbeitsrecht

Sehr geehrte Frau Aldous
Bei einer Abbindung des Arbeitgebers handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses, siehe Art. 11a AVIG; Art. 10a-10h AVIV.
Solche Leistungen wirken sich nur dann auf den Anspruch auf Arbeitslosenversicherung aus, wenn sie den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes nach Art. 3 Abs. 2 AVIG von CHF 148 200 überschreiten. Das liegt im Falle Ihres Klienten nicht vor.
Genügen Ihnen diese Auskünfte? Mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen
Kurt Pärli