Eintritt: 1. Juli 2026 oder nach Vereinbarung.
Möchten Sie Ihre konstruktive und offene Art bei der Arbeit mit Menschen in Notlagen einbringen? Und ihnen empathisch begegnen?
Deine Aufgaben
- Du führst soziale Abklärungen bezüglich Betreuungs- und Schutzbedürftigkeit sowie der Ressourcen der betroffenen Personen durch.
- Du begleitest Klientinnen und Klienten sowie deren Bezugspersonen in der Abklärungsphase und erarbeitest gemeinsam Lösungen auf freiwilliger oder gesetzlicher Basis.
- Im Rahmen der Fürsorgerischen Unterbringung führst du Abklärungen durch.
- Du erstellst Berichte als Grundlage für Entscheide der KESB.
Dein Profil
- Du hast ein Studium in Sozialarbeit, ergänzt durch eine Weiterbildung im Fachbereich.
- Du verfügst über Berufserfahrung, idealerweise im Kindes- und Erwachsenenschutz.
- Du schreibst gerne und gut umfassende Berichte.
- Du arbeitest selbstständig und mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein.
- Du arbeitest sorgfältig und bleibst auch in anspruchsvollen oder hektischen Situationen optimistisch.
Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) stellt das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sicher. Die gerichtsähnliche und interdisziplinär zusammengesetzte Behörde beschäftigt 38 Mitarbeitende.
Die Stelle ist der Richtfunktion «Sozialpädagog*in, Sozialarbeiter*in, Soziokulturelle*r Animator*in 2, Lohnklassen 12-14» zugeordnet.
Die genaue Lohnhöhe richtet sich nach Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung. Im Verlauf des Auswahlverfahrens werden wir deinen Lohn aufgrund unserer Lohnrichtlinien festlegen. Angaben zu den Richtfunktionen und Lohnklassen findest du hier.
Kontakt
Manuela Knigge
Leiterin Sozialabklärung KESB
041 208 82 56
Angela Marfurt
Präsidentin KESB
041 208 82 52