Zum Inhalt oder zum Footer

Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (80 %)

Veröffentlicht:
05.03.2026
Pensum:
80%
Anstellungsverhältnis:
Festanstellung
Stellenantritt:
01.05.2026
Arbeitsort:
6003 Luzern
Kanton:
Luzern
Qualifikation:
Hochschulbildung

Eintritt: 1. Mai 2026 oder nach Vereinbarung

Unbefristet

Möchtest du deine überlegte und engagierte Art bei der Arbeit mit Menschen in Notlagen einbringen? Und in einem interdisziplinär zusammengesetzten Team kollegial zusammenarbeiten?

Deine Aufgaben

  • Du leitest bei dir zugewiesenen Geschäften des Kindes- und Erwachsenenschutzes die Verfahren.
  • Zusammen mit unserem Sozialabklärungsdienst führst du Abklärungen durch über den Schutzbedarf unserer Klientinnen und Klienten.
  • Du leitest Anhörungen von Betroffenen und weiterer beteiligten Personen.
  • Zusammen mit dem Kollegium oder in Einzelzuständigkeit fällst du Entscheide, welche du vorbereitet hast.
  • Du beaufsichtigst laufende Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen.
  • An der Weiterentwicklung der Rechtsanwendung im Kindes- und Erwachsenenschutz arbeitest du aktiv mit.
  • Sie berätst Beistandspersonen sowie Fachstellen und Institutionen.


Dein Profil

  • Du hast ein abgeschlossenes Hochschulstudium – vorzugsweise in Rechtswissenschaften, alternativ in Pädagogik, Sozialarbeit oder Psychologie.
  • Du hast mehrjährige Berufserfahrung, idealerweise im Kindes- und Erwachsenenschutz oder einem verwandten Bereich.
  • Hohe Empathie und keine Berührungsängste gegenüber Menschen in allen Lebenslagen zeichnen dich aus.
  • Du bist eine vertrauenswürdige und belastbare Persönlichkeit mit Freude an interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • Stilsichere schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in Deutsch ist für dich selbstverständlich.



Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) stellt das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sicher. Die gerichtsähnliche und interdisziplinär zusammengesetzte Behörde beschäftigt 38 Mitarbeitende.

Die Stelle ist der Richtfunktion «Spezialisierte*r Fachbearbeiter*in 2, Lohnklassen 17-19» zugeordnet.
Die genaue Lohnhöhe richtet sich nach Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung. Im Verlauf des Auswahlverfahrens werden wir deinen Lohn aufgrund unserer Lohnrichtlinien festlegen. Angaben zu den Richtfunktionen und Lohnklassen findest du hier.

Kontakt
Angela Marfurt
Präsidentin Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
041 208 82 52

Remo Baumgartner
Designierter Präsident KESB
041 208 81 15

Zur Übersicht