Die Berufsbeistandschaft ist für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht sowie für die persönliche Hilfe nach Sozialhilfegesetz (ohne wirtschaftliche Sozialhilfe) zuständig. Ab 1. Dezember 2026 oder nach Vereinbarung erlernen Sie während mindestens 3 Jahren die Führung von Beistandschaften für Erwachsene.
Ihre Aufgaben
Klientinnen und Klienten in persönlichen, finanziellen, administrativen und rechtlichen Angelegenheiten beraten und in Delegation der Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, vertreten
Tragfähige Beziehungen mit den Klientinnen und Klienten unter Einbezug des Umfeldes aufbauen
Zusammenarbeit mit involvierten Fachpersonen und Institutionen
Berichte und Anträge an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB verfassen
Administration und individuelle Falldokumentation
Ihr Profil
Zulassung für ein berufsbegleitendes Studium in Sozialer Arbeit FH
Interesse an der gesetzlichen Sozialarbeit mit Pflichtklientschaft
Erfahrungen aus dem kaufmännischen, sozialversicherungsrechtlichen oder psychiatrischen Bereich von Vorteil
Lernfreudige, belastbare und teamfähige Person mit kommunikativen Stärken und einer guten Portion Humor
Was bieten wir
Fundierte Praxisbegleitung mit viel Gestaltungsspielraum
Kurze Wege zu internen Dienstleistungen wie Rechtsdienst, Zusatzleistungen, Sozialhilfe
Weitreichende Kompetenzen und effiziente Entscheidungswege in der Fallführung
Verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Stelle
Weitere Vorteile finden Sie auf unserer Webseite
Kontakt
Ihre Fragen zur Stelle beantwortet Ihnen gerne Natascia D’Anna, Abteilungsleiterin, Telefon 052 267 56 63.
Mehr erfahren? https://stadt.winterthur.ch/sozialedienste
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung.