Kreuzlingen ist mit rund 23’300 Einwohnern die grösste Schweizer Stadt am Bodensee. Die Stadtverwaltung sorgt mit 300 Mitarbeitenden dafür, dass die Einwohner/-innen einen erstklassigen Service erhalten und sich hier wohl fühlen.
Für das Ressort Sozialhilfe suchen wir ab sofort eine/-n
Alimentenfachfrau/-mann 60 %
vorerst befristet bis 31.12.2026. Bei Eignung und Interesse ist eine spätere Entfristung durchaus denkbar.
Ihre Aufgaben:
Persönliche Beratung und Anspruchsabklärung für die Alimentenbevorschussung und das Alimenteninkasso für Klientinnen und Klienten
Gesprächsführung mit Unterhaltspflichtigen und führen von gütlichen und rechtlichen Inkassoverhandlungen
Fallaufnahme und Dossierführung mit Terminkontrolle und Pendenzenmanagement
Interpretation von nationalen und internationalen Rechtstiteln, Durchführung von Anspruchs-berechnungen nach steuerrechtlichen Grundsätzen
Rückforderungen der bevorschussten Unterhalts-beiträge inkl. Mahnwesen und Einleitung des Betreibungsverfahren bis zur Strafklage
Verfassen von Anträgen an die Sozialhilfekommission und Umsetzung der Beschlüsse
Selbstständiges Führen der Buchhaltung der Alimenten-fachstelle: Verarbeitung von Zahlungen, verbuchen von Zahlungsbewegungen
Sie bringen dafür folgende Voraussetzungen mit:
Kaufmännische Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, vorzugsweise in einer öffentlichen Verwaltung oder im Bereich Buchhaltung / Sozialversicherungen
Weiterbildung im Fachgebiet (z.B. als Alimenten- oder Sozialversicherungsfachperson) wünschenswert
Praxiserfahrung in der Buchhaltung oder Kontenführung von Vorteil
Sehr gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse und gute EDV-Anwenderkenntnisse (Tutoris, MS Office, etc.)
Selbständige und engagierte Arbeitsweise und Teamfähigkeit
Positives Menschenbild und Erfahrung in der Gesprächsführung
Kontakt
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 8. April 2026 an personaldienst@kreuzlingen.ch. Auskunft über die Stelle erteilt Ihnen gerne Cecilia Hungerbühler, Leiterin Sozialhilfe, Tel. 071 677 63 22.
Wir berücksichtigen keine unvollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen.