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Professionelle Handlungskompetenz für die Beratung und Fallarbeit zum Sozialversicherungs- und Sozialhilferecht sowie zu den benachbarten Rechtsgebieten.

Das Sozialrecht befasst sich mit den gesellschaftlichen Vorkehrungen zur Absicherung sozialer Risiken. Professionelle in der Sozialen Arbeit werden in ihrer beruflichen Praxis oft mit komplexen Fragen zum Sozialrecht konfrontiert.

Zielpublikum:

Professionelle der Sozialen Arbeit, Fachleute verwandter Berufe und Fachleute des Personalwesens (u.a. in Einrichtungen der öffentlichen Sozialhilfe, betriebliche Sozialdienste und Durchführungsstellen der Sozialversicherung)