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Abklären, entscheiden, beraten: Kompetenz ist die beste Basis.
Involvierte Fachleute im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
(KESR) beschäftigen sich in ihrem Berufsalltag mit den unterschiedlichsten Themenbereichen. Im Kindesschutz stehen Themen wie Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, elterliche Sorge, Unterhalt, Besuchsrecht, häusliche Gewalt und Kindesschutzmassnahmen im Vordergrund. Im Erwachsenenschutz hingegen sind es Kerninhalte wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Vertretungsrechte, Beistandschaften, fürsorgerische Unterbringung und Zwangsmassnahmen.

Hohe Anforderungen setzen entsprechende Fähigkeiten voraus.
Die vom Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit geleitete Umsetzung des KESR in die Praxis ist anspruchsvoll und tangiert alle Fachpersonen, die abklären, entscheiden, beraten oder betreuen. Der Lehrgang vermittelt die für einen wirksamen Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten rechtlichen Kompetenzen, welche auch an den Schnittstellen zu Sozialhilfebehörden, Sozialversicherungen, Schulen, Polizei und Krankenhäusern gefordert sind. Zudem wird der Umgang mit Klientinnen und Klienten gestärkt.

Know-how zur professionellen Anwendung.
Teilnehmende erwerben im praxisnahen Unterricht alles Wesentliche zum KESR. Wahlpflichtkurse ermöglichen eine spezifische Vertiefung im Kindes- oder Erwachsenenschutz. Der CAS greift aktuelle gesellschaftliche Themen auf und befähigt dank hohem Praxis- und Anwendungsbezug zu erfolgreichem Handeln.