Es ist eine internationale Entwicklung, dass vermehrt gehörlose Menschen als Übersetzer:in und Dolmetscher:in zwischen Schriftsprache und Gebärdensprache arbeiten. Der Beruf als «Deaf Interpreter» ist vom europäischen und internationalen Berufsverband für Gebärdensprachdolmetscher anerkannt und wird gefördert.
In einigen Ländern gibt es bereits etablierte Aus- und Weiterbildungsangebote für gehörlose Menschen zum Übersetzen und Dolmetschen auf Hochschulebene. In der Deutschschweiz existiert bisher kein vergleichbares Angebot. Der Bedarf an qualifizierten Gebärdensprachübersetzer:innen wird von verschiedenen Stakeholdern betont. Beispielsweise ist das Schweizer Fernsehen verpflichtet, bis 2027 13'000 Stunden in Gebärdensprache anzubieten.
Das Übersetzen unterscheidet sich vom Dolmetschen vor allem durch den Zeitaspekt und das schriftliche Ausgangsmaterial. Das Übersetzen erfolgt nicht simultan und benötigt Vorbereitung.
Ziel des CAS-Lehrgangs ist es, gehörlose bzw. hörbehinderte Menschen zu befähigen, schriftliche Texte vom Deutschen in die Deutschschweizerische Gebärdensprache (DSGS) zu übersetzen. Die praxisorientierten Weiterbildungsmodule sind in einen Hochschulrahmen eingebettet, um sowohl praktische Übungen als auch theoretisches Fachwissen zu vermitteln. Dadurch wird in der Deutschschweiz ein weiterer Pool an qualifizierten Gebärdensprachübersetzer:innen geschaffen.
Ziele und Nutzen
Das Hauptziel des Lehrgangs ist das Vermitteln von zentralen Kompetenzen, um professionell Übersetzungsaufträge in die Deutschschweizerische Gebärdensprache (DSGS) ausführen zu können. Die zentralen Kompetenzen, die vermittelt werden, sind:
- das Übersetzen von Schriftsprache in die DSGS,
- Akquise und Vorgehen bei Übersetzungsaufträgen,
- technisches Hintergrundwissen zur Erstellung von Übersetzung in DSGS,
- interkulturelle Aspekte zwischen Deutsch und DSGS,
- Berufskompetenz und Reflexionskompetenz.