Was geschieht mit Betroffenen von Menschenhandel, die sich im Schweizer Asylwesen befinden, und dringend auf spezialisierte Unterstützung und Schutz angewiesen sind? Im Asylbereich ist der Zugang zu spezialisiertem Opferschutz stark eingeschränkt. Werden Menschen im Ausland, z.B. auf der Reise oder in einem Dublin-Land, ausgebeutet, ist ihnen der Zugang zu den Leistungen der Opferhilfe aufgrund der aktuellen Rechtslage (Opferhilfelücke) verwehrt oder mit sehr hohen Hürden verbunden.
Damit Betroffene überhaupt erkannt werden können, bedarf es gezielter Sensibilisierung speziell für Rechtsvertreter*innen und Rechtsberater*innen im Asylbereich, die mit einer betroffenen Person in Kontakt kommen könnten – damit sie wissen, wie bei einem Verdacht vorzugehen ist.
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