Wenn eine teilinvalide, verwitwete oder EL-beziehende Person ein geringeres Erwerbsein-kommen erzielt, als zumutbar wäre, rechnet die EL-Stelle bei der Bemessung der Ergänzungsleis-tungen ein hypothetisches Erwerbseinkommen an. Dasselbe gilt auch für nichtinvalide Ehepart-ner/-innen und eingetragene Partner/-innen.
Im Rahmen der Ergänzungsleistungen werden zudem Vermögenswerte angerechnet, auf die verzichtet worden ist.
Dadurch fallen die Ergänzungsleistungen nicht existenzsichernd aus.
Was müssen die betroffenen Personen oder ihre beratenden und betreuenden Personen wissen?
Grundzüge und rechtliche Grundlagen
Teilinvalide Personen, nicht invalide Witwen, Ehepartner/-innen oder eingetragene Part-ner/-innen: Wann erfolgt die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, wann nicht?
Verzicht auf übrige Einkünfte
Veräusserungen vom Vermögenswerten ohne Rechtspflicht und ohne gleichwertige Gegen-leistung
Unbelegte Vermögensveräusserungen
Übermässiger Vermögensverbrauch
Häufige Praxisprobleme und geltende Rechtsprechung
Fallbeispiele