Guten Tag liebes Expertenteam
wir haben eine Frage im Zusammenhang mit der Kündigung der Haftpflichtversicherung bei Heimeintritt.
Es ist uns nicht möglich die Versicherung bei der Axa zu kündigen, obwohl die Klienten im Altersheim bereits versichert sind.
Begründung der Versicherung: Ablauf der Police sei erst im 2027. Die Hausratsversicherung konnten wir «aus Kulanz» kündigen.
Bei anderen Versicherungen können die Klienten problemlos aus dem Vertrag, wenn sie ins Heim eintreten.
In den AGBs steht:
Der Vertrag beginnt an dem im Antrag und in der Police genannten Datum. Bis zur Aushändigung
der Police oder einer definitiven Deckungszusage kann die AXA den Antrag schriftlich
ablehnen. Der Vertrag ist für die im Antrag und in der Police genannte Dauer abgeschlossen.
Nach Ablauf verlängert er sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündigt. Ist der Vertrag für weniger als 1 Jahr abgeschlossen, erlischt er am aufgeführten Tag (AVB B 1).
Haben wir Möglichkeiten die Privathaftpflichtversicherung zu kündigen?
Besten Dank.
Freundliche Grüsse
Sabine Bauer
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Liebe Sabine
Die Frage kann nur beantwortet werden mit einer umfassenden Analyse der Versicherungsbedingungen.
Wenn die Versicherung vertraglich tatsächlich für eine festgelegte Dauer bis 2027 abgeschlossen ist, so ist eine vorzeitige Kündigung (ausser bei Kulanz, bzw. Einverständnis der betroffenen Versicherung) nicht möglich.
Die von Dir genannte Kündigungsmöglichkeit besteht dann eben erst nach Ablauf der fest vereinbarten Vertragsfrist.
Es kann hier also nur versucht werden, die Versicherung dazu zu bewegen aus Kulanz auch eine vorzeitige Kündigung der Privathaftpflichtversicherung vorzunehmen.
Es ist allerdings überdies zu prüfen, ob eine Privathaftpflicht hier tatsächlich durch das Heim abgedeckt ist. Das ist häufig nicht umfassend der Fall. Unter Umständen kann also eine Weiterversicherung sinnvoll sein. Deckt doch die Haftpflichtversicherung Risiken, zu Schadenersatz verpflichtet zu werden durch fahrlässig verursachte Schäden bei Dritten. Eine solche Versicherung kann auch bei einem Heimaufenthalt sinnvoll sein.
Ich hoffe, das dient Dir.
Peter Mösch Payot