Guten Tag
Wir haben aktuell einen Patienten bei uns in der Rehabilitationsklinik. Er wohnt mit seiner Ehefrau und der 11 jährigen Tochter zusammen, seine Ehefrau arbeitet 100% als Hilfskraft in der Küche. Der Patient selber arbeitete als Koch in einem Restaurant. Die Krankheit erlitt er, nachdem er bei seinem jetzigen Arbeitgeber gekündet hat, womit er aber aufgrund der Sperrfristen weiterhin dort angestellt bleibt (die Kündigung wurde per Ende August ausgesprochen, das Krankheitsereignis war am 23.08.2021 – seit dann ist der Patient voll arbeitsunfähig). Eine Krankentaggeldversicherung muss vorhanden sein aufgrund der Versicherungsabzuges auf dem Lohnausweis (hat mir das Ehepaar gezeigt). Eine IV-Anmeldung haben wir aufgrund des Krankheitsereignisses eingereicht.
Laut Ehepaar ist das Kindergeld, welches von Seiten des aktuellen Arbeitgebers ausbezahlt werden müsste, seit 1.5 Jahren (!) ausstehend. Ausserdem hat der Patient seit Ende August 2021 keinen Lohn mehr erhalten. Ich habe mit dem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen und ihn darauf hingewiesen, dass er aus rechtlichen Gründen verpflichtet ist, sowohl die Lohnfortzahlung als auch das offene Kindergeld zu begleichen resp. den Patienten bei der Krankentaggeldversicherung anzumelden. Bisher ist aber weder das eine noch das andere erfolgt.
Das Ehepaar mit gebrochenen Deutschkenntnissen hat nun keine finanziellen Mittel mehr, um die ausstehenden Rechnungen zu bezahlen. Bei der Gemeinde habe ich die Ehefrau schon vobeigeschickt, diese haben sie an eine unentgeltliche Rechtsauskunft verwiesen, welche sie wiederum an eine weitere Stelle (https://l-gav.ch/kontakt) weiterverwiesen hat. Dort ist bisher nichts weiter passiert.
Sozialhilfe will und kann die Familie nicht beziehen (haben eine eigene Wohnung). Aus meiner Sicht müsste dem Ehepaar ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden, welcher ein Verfahren einleitet. Was hat das Ehepaar noch für Möglichkeiten? Wie müssten sie vorgehen? Wo sollen sie sich melden? Das Ehepaar ist absolut unverschuldet in diese Situation geraten, weil der Arbeitgeber keine Leistungen mehr ausrichtet.
Ich danke für die Bearbeitung meiner Anfrage und eine Rückmeldung herzlich.
Freundliche Grüsse
Frage beantwortet am
Kurt Pärli
Expert*in Arbeitsrecht
Guten Tag
Vielen Dank fr Ihre Anfrage die ich gerne wie folgt beantworte:
Gemäss Ihren Angaben wurde dem Arbeitnehmer für die Krankentaggeldversicherung Prämienanteile abgezogen, was ein klarer Hinweis darauf ist ,dass die Arbeitgeberin eine Kollektivkrankentaggeldversicherung abgeschlossen hat. Dem Sachverhalt entnimmt sich nicht, ob es sich um eine Taggeldversicherung nach KVG oder nach VVG handelt. In beiden Fällen besteht indes gestützt auf das Gesetz (Art. 87 VVG) bzw. nach Gerichtspraxis (in Fällen einer KVG-Taggeldversicherung) ein sogenanntes direktes Forderungsrecht der versicherten Person gegenüber der Versicherung. Für ihren Klienten bedeutet dies: Er kann die Forderung nach Ausrichtung des Krankentaggeldes direkt an die Versicherung richten. Ihr Klient muss also nur, aber immerhin, den Namen der Krankentaggeldversicherung ausfindig machen. Sollte dieser Weg nicht zielführend sein (weil die Arbeitgeberin die Kooperation auch hier verweigert), ist unbedingt zu empfehlen, ans zuständige Arbeitsgericht zu gelangen. Für arbeitsrechtliche Forderungen ist die anwaltschaftliche Vertretung möglcih aber nicht zwingend. Vor allem findet vor dem Gerichtsverfahren zwingend eine Schlichtungsverhandlung statt. Siehe zum Ganzen im Kanton Aargau: https://www.ag.ch/de/gerichte/bezirksgerichte/aufgaben_18 /aufgaben_19.jsp?sectionId=175863&tabId=2
Das Gleiche gilt übrigens auch für die ausstehenden Familienzulagen. Auch besteht die Möglichkeit, dass IHr Klient seine Forderung direkt an die zuständige Ausgleichskasse richtet. Erkudngen Sie sich bitte hier für die Details bei der zuständigen Ausgleichskasse.
Falls ihr Klient eine unentgeltliche Rechtsauskunft wünscht, ist dies vielleicht eine gute Adresse: https://www.anwaltsverband-ag.ch/index.asp?inc=rechtsauskunft.asp
Genügen Ihnen diese Auskünfte? Mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen
KUrt Pärli