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Sozialwesen, Sozialpolitik und Sozialwerke


1. Unter Sozialwesen wird üblicherweise die Gesamtheit aller institutionalisierten Massnahmen und Einrichtungen zur Sicherung und Förderung des sozialen Wohlbefindens von Individuen und Gruppen verstanden. Hauptträger sind in der Schweiz Bund http://www.admin.ch, Kantone und Gemeinden (Verwaltungsstellen mit Kurzinformationen http://www.ch.ch), Kirchen http://www.kirchen.ch/ und private Organisationen. Die grossen Stiftungswerke wie Pro Infirmis http://www.proinfirmis.ch, Pro Juventute http://www.projuventute.ch, Pro Senectute http://www.prosenectute.ch, Pro Familia http://www.profamilia.ch/ und die vielfältigen Behindertenverbände http://www.behindertenforum.ch/links.html sind wesentliche Bestandteile des schweizerischen Sozialwesens. -
Sozialwerke sind in der Regel nichtstaatliche Hilfswerke, die öffentlich oder privat organisiert sind und sich bestimmten Gruppen von sozial Schwachen annehmen. Zusammen mit den staatlichen Institutionen aller Bereiche und Stufen bilden die Sozialwerke das Grundgerüst für die Sozialpolitik der Schweiz. -
Der Untersuchungsgegenstand der Sozialwissenschaften ist das Verhältnis von Mensch und Gesellschaft. Darunter lassen sich die Begriffe Soziale Arbeit, Soziologie, politische Wissenschaft (menschliches Zusammenleben in politischer Hinsicht), Sozial- und Kulturanthropologie, Ethnologie, Pädagogik, Sozialethik, Sozialgeschichte, Sozialmedizin, Sozialpsychologie, Sozialphilosophie und teilweise auch Sprach- und Kunstwissenschaft sowie Wirtschafts- und Rechtswissenschaften einordnen. -

2. Sozialpolitik plant und organisiert private und staatliche Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung. Der Staat hat nach unserer Auffassung subsidiär sozialpolitisch tätig zu sein, d.h. er soll dort Initiative entwickeln, wo private Träger zuwenig aktiv sind oder dazu nicht oder zuwenig in der Lage sind. Das Handlungsprinzip der Subsidiarität, also der Aushilfe, wird jedoch je nach Gruppierung und politischer Richtung ganz unterschiedlich gesehen und hängt von unsern Werten, Ideen und Idealen ab. -
Im breit gefassten Sinne enthalten praktisch alle politischen Entscheidungen sozialpolitische Komponenten, denn es geht immer wieder um Fragen der Verteilung des Volkseinkommens, der Gerechtigkeit und Solidarität. Es sollte ja für alle Mitglieder einer Gesellschaft eine möglichst dauerhafte Garantie für eine soziale Sicherheit geben. Deshalb sind immer wieder Umverteilungen des Einkommens, aber auch Verbesserungen zur Chancengleichheit nötig. Allgemein sind diese Forderungen anerkannt, jedoch gibt es unter den politischen Parteien und ihren Anhängern erhebliche Differenzen bei der Beurteilung der Frage, wo und in welchem Masse der Staat subsidiär aktiv werden soll. Je nach Ansicht hat der Staat ganz andere Aufgaben, sozial unerwünschte Ergebnisse einer ungehinderten Konkurrenzwirtschaft durch eine soziale Gesellschaftspolitik zu korrigieren. -
Sozialpolitik wird auch stark von Politikerinnern und Politikern geprägt. Deshalb kann interessant sein, wie sich National- und Ständeräte im Parlament verhalten, in welchen Fraktionen Grossverdiener, Gewerkschafter, Bauern, Juristen, Lehrerinnen oder andere Gruppierungen sitzen. Im Internet lässt sich dies unter der Adresse http://politics.ch herausfinden.

3. Die Organisation der Sozialarbeit ist in der Schweiz föderalistisch und zersplittert. Private Organisationen und von Gemeinden geschaffene Einrichtungen erfüllen wichtige Aufgaben. Diese Organisationsform erlaubt es, dass sich zwar die Sozialarbeit den Verhältnissen und Auffassungen einer kleinen Region anpassen kann, sie lässt aber auch zu, dass da, wo Verständnis und Initiative fehlen, Lücken und Benachteiligungen entstehen. -
Die eidgenössischen Sozialversicherungen in Form von Renten, Taggeldern und Kostenübernahmen schützen das Individuum weitgehend vor den finanziellen Folgen von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität und während einer beschränkten Dauer der Arbeitslosigkeit. Die öffentliche Sozialhilfe hat an Hilfebedürftigen Beiträge zu leisten, die von der Sozialversicherung ungenügend versichert sind - z.B. bei längerer Krankheit - oder von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert sind oder Asylbewerber, die keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Allen Menschen ist ein soziales Existenzminimum garantiert. -

4. Das Hineinwachsen in die jeweilige Kultur und die Vermittlung der gesellschaftlich akzeptierten Wertvorstellungen und Verhaltensweisen wird in den Sozialwissenschaften als Sozialisation bezeichnet. Vor allem in der Familie und ihrem Umfeld findet die sog. primäre Sozialisation statt (Erlernen von Sprache, Rolle und Einstellungen, emotionales und kognitives Bewusstsein). Besonders in Spielgruppen, Kindergarten und Schule werden Grundmuster ausserfamiliärer Rollen gelernt. Im jeweiligen Lebensraum wie Weiler, Dorf, Quartier oder Stadt, wie auch im Erziehungsmilieu - verbunden mit anderen prägenden Einflüssen - sind wichtige Faktoren für weltanschauliche Einstellungen und Weltanschauungen. Aus- und Weiterbildung, Berufsschule und Berufslehre, Studium, Arbeitsgebiet und Arbeitsmöglichkeiten beeinflussen die berufliche Leistungsmotivation, den Aufstiegswillen und das schichtspezifische Denken. -

5.Die eidgenössischen Sozialversicherungen (Bundesamt für Sozialversicherungen http://www.bsv.admin.ch/aktuell/highlight/d/index.htm) in Form von Renten, Taggeldern und Kostenübernahmen schützen das Individuum weitgehend vor den finanziellen Folgen von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität und während einer beschränkten Dauer der Arbeitslosigkeit. Die öffentliche Sozialhilfe hat an Hilfebedürftigen Beiträge zu leisten, die von der Sozialversicherung ungenügend versichert sind - z.B. bei längerer Krankheit - oder von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert sind oder Asylbewerber, die keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Allen Menschen ist in der Schweiz gemäss Art. 12 der Bundesverfassung (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/index.html) garantiert. -

6. Die Nachfrage nach persönlichen Dienstleistungen wie Beratung, Betreuung, Erziehungshilfe und Sachhilfe ist steigend. Die persönlichen Dienstleistungen an Hilfesuchende erfolgen auf vielfältige Weise. Verschiedene politische Vorstösse zielen jedoch dahin, den Sozialstaat zu schmälern. Es wird immer wieder auf die Eigenverantwortung des Bürgers hingewiesen. Doch wird oft vergessen, dass gerade ein Teil unserer Gesellschaft diese Verantwortung nicht allein übernehmen kann. -
Die Sozialversicherungen werden mehrheitlich durch Versicherten- und Arbeitgeberbeiträge, die Leistungen der öffentlichen Sozialhilfe und diejenigen der Kirchen dagegen durch Steuergelder finanziert. Die Kosten der privaten Träger werden teils durch Spenden und zunehmend auch von öffentlichen Subventionen getragen, z.B. für Ergänzungsleistungen für Alte, Witwen, Waisen und Invalide sowie Beiträge des Bundes an private Einrichtungen zur Sonderschulung und zur Rehabilitation. -

7. Die Arbeitnehmer auf der einen und die Arbeitgeber auf der andern Seite werden als Sozialpartner bezeichnet, denn sie haben gemeinsam das Arbeitsleben zu gestalten. Aus dieser Gemeinschaft sind die Gesamtarbeitsverträge für verschiedene Berufsgruppen entstanden (z.B. Maschinenindustrie http://www.sozialpartner.ch/3_000.htm). Ihre Verbände haben das Ziel, die Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberinteressen kollektiv wahrzunehmen. Die Mitgliedschaft ist stets freiwillig. Die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer haben sich zu Gewerkschaften, gewerbliche Organisationen zum Schweizerischen Gewerbeverband (http://www.sgv-usam.ch/d/) und die Wirtschaftsverbände zu Economiesuisse (http://www.economiesuisse.ch) zusammengeschlossen. -

8. Beistand, Fürsorge und Sozialhilfe sind Begriffe, welche für die Bemühungen gegenüber einem schutz- und hilfsbedürftigen Menschen verwendet werden. Sie werden heute oft mit den Begriffen Sozialarbeit oder Sozialberatung ersetzt. -
Die örtliche Sozialhilfe hat die Sozial- oder Fürsorgebehörde zu leisten. Die massgebenden Richtlinien hat die Konferenz für Sozialhilfe (SKOS SKOS http://www.skos.ch) zusammengestellt. Vor allem in kleineren Gemeinden wird diese Aufgabe nach wie vor weitgehend von Laien geleistet, doch dringt bei der Bevölkerung immer mehr die Einsicht durch, dass professionelle Helfer für manche komplizierte Situation die effizientere Hilfe ist. Der Kanton Bern hat in dieser Hinsicht ein wegweisendes Gesetz geschaffen. -

9. Das Handbuch Sozialwesen der Schweiz vermittelt einen umfassenden Ueberblick über das Sozialwesen der Schweiz. Es sind darin neben den Grundlagen und Rahmenbedingungen die sozialen Tatbestände und Problemfelder, die Mittel, Instrumente und Interventionsmöglichkeiten wie auch die Strukturen, Organisationen und Träger aufgeführt. -
In der Datenbank DOKUM sind nach Regionen geordnet die Sozialdienste (Beratungsstellen und Heime) der Deutschschweiz mit Adressen und Telefonnummern sowie Internetadressen aufgeführt. Ein Auszug ist bei http://www.sozialinfo.ch zu finden. -
Das Bundesamt für Statistik in Neuenburg veröffentlicht im Internet Angaben zur Volkszählung, zum Bevölkerungswandel und zur Kaufkraft: http://www.admin.ch/bfs/lesepfad/dles_m.htm sowie statistische Informationen zu praktisch allen Lebensbereichen - unter anderem auch im "Forum Schule" mit Grafiken, Tabellen und Texten: http://www-admin.ch/bfs. -
Das Schweizerische Sozialarchiv in Zürich gibt auf viele soziale Fragen der Schweiz eine Antwort, sei es zu sozialen Ereignissen, Zuständen, Ideen und Bewegungen seit den 1880er Jahren bis heute (siehe http://www.sozialarchiv.ch/).
Kantonale Gesetze für Gesundheit, Arbeit und Soziale Sicherheit und des Bundes sind unter http://www.federalism.ch/documentation/claws/gesundheit?l=_d zu finden. -
Das Bundesamt für Sozialversicherungen in Bern vermittelt Informationen zum Sozialversicherungswesen in der Schweiz (inkl. Publikationen und Statistiken): http://www.bsv.admin.ch/aktuell/highlight/d/index.htm. -
Die Internetplattform für den Sozialbereich in der Deutschschweiz heisst: http://sozialinfo.ch. -
Die Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im schweiz. Sozialwesen sind unter http://www.sozialinfo.ch/sozialdb/Ausbildung.htm aufgeführt. -
Die Webadresse des Schweiz. Berufsverbandes für Soziale Arbeit SBS in Bern lautet: http://www.sbs-aspas.ch. -
Die Schweizer Web-Adresse im Suchtbereich lautet: http://www.infoset.ch/. Sie vermittelt Informationen über Drogen, Sucht, Therapie und andere Hilfe. -
Sozialinformatik.ch informiert über den Entwicklungsstand der Sozialinformatik und ist mit sonews.ch verbunden: http://sozialinformatikch. -
Sonews.ch wird von der Fachhochschule für Soziale Arbeit in Rorschach betrieben und ist auf die Bodenseeregion (inkl. Deutschland und Oesterreich) beschränkt: http://www.sonew.ch. -

10. Ueber die schweizerische Sozialpolitik und insbesondere über das breite Gebiet der Sozialversicherungen orientiert laufend die Zeitschrift "Soziale Sicherheit", CHSS des Bundesamtes für Sozialversicherung: http://www-bsv.admin.ch, während AHI-Praxis die Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zu den Sozialversicherungen publiziert: http://wwww.bbl.admin.ch/bundespublikationen. -
555 Adressen zu schweizerischen, regionalen und städtischen Institutionen aus dem Sozialwesen der Schweiz sowie Adressen über Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sind unter http://www.sozialinfo.ch/sozialdb abrufbar. -
Die Schweiz. Behindertenorganisationen, Fachstellen und Selbsthilfeorganisationen sind unter http://www.insieme.ch/_first/partner.html und http://www.proinfirmis.ch/de/index.html enthalten. -
Ein umfassendes Verzeichnis der sozialen, pflegerischen und medizinischen Dienste im Kanton Zürich bietet dasjenige der "Sozialen Hilfe von A-Z", welches in einem Zwei-Jahres-Rhythmus von der Informationsstelle des Zürcher Sozialwesens bzw. der Hochschule für Soziale Arbeit herausgegeben wird. Es enthält neben rund 3500 Kurzbeschreibungen der Institutionen auch die kantonalen Sozial- und Gesundheitsdepartemente der Schweiz sowie Institutionen von gesamtschweizerischer Bedeutung: http://www.infostelle.ch/). -
Kantonale Gesetze für Gesundheit, Arbeit und Soziale Sicherheit: http://www.federalism.ch/documentation/claws/gesundheit?l=_d
Die Internetadresse der Städteinitiative - ein Zusammenschluss der Sozialvorstände von Schweizer Städten lautet: http://www.staedteinitiative.ch/de/index.php. -
Das Nationale Forschungsprogramm 45 (NFP 45) Sozialstaat ist unter http://www.sozialstaat.ch/ zu finden.
Das Internetportal für das Sozialwesen in Deutschland heisst: http://www.sozial.de/ und in Oesterreich: http://www.sozialarbeit.at/. -
FQS ist eine seit 1999 bestehende, mehrsprachige Online-Zeitschrift für qualitative Sozialforschung, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft gefördert wird und ein internationales und interdisziplinäres Portal für qualitative Sozialforschung darstellt:http://www.qualitative-research.net/fqs/fqs.htm.


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