Auswanderung (Emigration) aus der Schweiz - Rückwanderung - Auslandschweizer
1. Die Schweiz kennt eine jahrhundertlange Ueberbevölkerung und deshalb kehren jährlich eine recht grosse Zahl Schweizer und Schweizerinnen ihrem Heimatstaat den Rücken, um sich im Ausland niederzulassen. Manche Auswanderer sind Doppelbürger.
In den letzten Jahren hat die Auswanderung wieder zugenommen und beläuft sich auf etwa 30'000 Personen pro Jahr. Ungefähr eine halbe Million Schweizerinnen und Schweizer leben gegenwärtig im Ausland. Frankreich ist das von Emigranten aus der Schweiz am meisten gewählte Land, gefolgt von Deutschland, USA, Italien, Kanada, Grossbritannien, Australien und Spanien. - Die Zahl der jährlichen Rückwanderer in die Schweiz beträgt etwa 23'000. -
Swissemigration und EURESinfo sind Informations- und Auswanderungsberatungsdienste beim Bundesamt für Migration (BFM) für das Leben und Arbeiten im Ausland,
insbesondere für Stagiairesaustausch, dauernde Auslandaufenthalte und Auswanderung. Die Adresse lautet: Quellenweg 6,3003 Bern-Wabern, Tel. 031 322 42 02,
E-Mail swiss.emigration@bfm.admin.ch
Internet-Adresse: http://www.swissemigration.ch/.
Dort werden unentgeltliche Auskünfte über Arbeits- und
Lebensbedingungen in praktisch allen Ländern der Welt erteilt und die Stelle kann im
Rahmen eines Stagaires-Abkommen relativ einfach eine Arbeitsbewilligung
besorgen; doch gibt es sie nur, wenn man im entsprechenden Land eine
Arbeitsstelle vorweisen kann. Für eine solche haben sich Auswanderungswillige
selber zu kümmern. In Deutschland, den Niederlanden, Grossbritannien,
Irland, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Island und Griechenland
benötigen Schweizer Staatsangehörige keine Arbeitsbewilligung
mehr.
3. Die Realität im Ausland ist oft anders, als es Ferienprospekte versprechen. Wer nicht die jeweilige Landessprache spricht, hat
es in der Regel schwer, den Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
zu finden. Es ist auch zu berücksichten, dass man in ein mehr oder
weniger fremdes Kulturgebiet versetzt wird und das Klima je nach Jahreszeit ganz
unterschiedlich sein kann. Zudem ist es im allgemeinen recht schwierig, in einem
Land eine Arbeitsbewilligung zu erhalten, denn fast überall gibt es zu
viele Arbeitskräfte. An den meisten andern Orten der Welt sind die
Löhne tiefer.
Persönliche Kontakte helfen am ehesten, eine zusagende Stelle zu finden. Auch Inserate, Handelskammern (in der Schweiz http://www.cci.ch/ccis/) und
Berufsverbände (siehe http://www.verbaende.ch/)
können manchmal wichtige Dienste leisten. Wer schulpflichtige Kinder
hat, sollte nicht vergessen, sich vor der Abreise über die möglichen
Schulen zu erkundigen. -
Bevor jemand in ein anderes Land auswandert, sollte er sich
auch über die dortigen Steuerbelastungen erkundigen, denn diese können
gegenüber in der Schweiz wesentlich höher und nur in seltenen
Situationen tiefer sein. Besonders in Spanien muss der Verkehrswert einer
Liegenschaft hoch versteuert werden.
4. Wer auswandern will, braucht nicht nur Mut, Ausdauer und gute Nerven, sondern auch ein erhebliches finanzielles Polster und
Risikofreudigkeit. Bereits die Beschaffung der Einreisedokumente kann nämlich
mehrere tausend Franken kosten. Er und sie müssen bereit sein, lieb
gewordene Gewohnheiten, Freundschaften, Nachbarn, vielleicht auch manche
bisherige Sicherheit und Geborgenheit aufzugeben.
5. Vor der Abreise hat eine Abmeldung in der Wohngemeinde zu
erfolgen; Wohnung, Arbeitsstelle und möglicherweise auch Versicherungen
sind zu kündigen. Steuern und offene Rechnungen sollten beglichen sein.
Wenn jemand für mehr als sechs Monate ins Ausland verreisen will, hat
er vor der Abreise bei der zuständigen militär- oder
zivildienstlichen Stelle einen militärischen Auslandurlaub zu
beantragen.
Bei der jeweiligen Schweizer Botschaft oder beim zuständigen
Konsulat hat im Ausland eine Anmeldung zu erfolgen (die Adressen der Schweizer
Vertretungen im Ausland sind unter http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/emb/addch.html aufgelistet).
Diese Stellen können vor allem wichtig sein, wenn jemand in
Geldschwierigkeiten geraten sollte.
Schweizerinnen und Schweizer im Ausland haben die Möglichkeit,
an Abstimmungen in der Schweiz teilzunehmen. Der letzte Wohnort in der Schweiz
stellt das Stimmrechtsmaterial rechtzeitig zu. -
Wer nach einer Auswanderung den schweizerischen Heimatort beibehalten möchte, hat sich an den jeweiligen Bürgerort zu wenden und sollte sich dort erkundigen, was zu tun ist, wenn zivilstandsamtliche Aenderungen (Geburt, Heirat, Tod) eingetreten sind und diese in der Schweiz registriert werden sollen..
6. Auslandschweizer können sich freiwillig bei AHV und IV versichern lassen. Seit 1.4.2001 können jedoch nur noch Personen
beitreten, die nicht in einem EU-Staat wohnen und vor ihrem Wegzug ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren in der AHV/IV versichert waren.
Aufgrund einer Gesetzesrevision können EU-Bürger/-innen der freiwilligen Versicherung zu gleichen Bedingungen
beitreten wie Schweizer-Bürger/-innen. Freiwillig Versicherte, die in einem EU-Staat wohnen, können bis 31. März 2007
bei der Versicherung bleiben, oder, wenn sie älter als 50jährig sind, bis zum gesetzlichen Pensionsalter. Der Beitragssatz für
AHV und IV erhöhte sich per 1. Januar 2001 von 9,2 auf 9,8 Prozent. Die sinkende Beitragsskala (reduzierter Beitragssatz für Personen mit
einem Einkommen von gegenwärtig weniger als 48300 Franken im Jahr) wurde auf den 1. Januar 2001 aufgehoben. -
Auslandschweizer können sich auf freiwilliger Basis bei einer schweizerischen Krankenkasse versichern lassen. Die Bedingungen legen
die Kassen selber fest. Wird eine neue Versicherung abgeschlossen, ist darauf zu
achten, dass freie Arzt- und Spitalwahl besteht und möglichst keine
Einschränkungen bezüglich des Wohnsitzes bestehen. Bei einer
Rückkehr in die Schweiz ist oft nur die Grundversicherung möglich,
wenn nicht bei der Auswanderung eine andere Regelung getroffen wurde.
Insbesondere der International Health Plan von CSS und die AIG Europe in Zürich
ermöglichen den Abschluss einer Krankenversicherung, die auch bei
Wohnsitz im Ausland Gültigkeit hat. -
Das Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstr. 43, 3003 Bern kann darüber Auskunft geben, ob mit dem vorgesehen
Auswanderungsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht und welche
Versicherungen zu empfehlen sind. Merkblätter, Beitrittsformulare und
weitere Information sind bei den AHV-Ausgleichkassen und den Schweizer
Auslandvertretungen erhältlich.
Wer auswandert und sich in der Schweiz abmeldet, kann entweder
sein Pensionskassen-Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto bei einer
Bank oder einer Versicherung deponieren oder es sich auszahlen lassen. Bei einer
Auszahlung muss das Guthaben versteuert werden. -
7. In der Fremde braucht man seine Identität nicht zu
verleugnen. Doch können die veränderten Verhältnisse
auch die familiären Beziehungen ändern. Auswanderer sollten
deshalb bereit sein, nicht nur nach aussen hinzuhören, zu beobachten
und sich auf Teilgebieten auch anzugleichen, wenn eine Integration in einem
andern Land gelingen soll, sondern sie sollten auch die Veränderungen in der
eigenen Familie im Auge behalten und gemeinsam nach neuen Lösungen suchen. Zu beachten ist aber auch, dass an manchen Orten dieser Welt die
Freiheit beschränkt ist und man nicht tun und lassen kann, wie es jedem
passt. Sonst kann man sich nämlich in akute Lebensgefahr begeben. Es
sind stets die Sitten und Gebräuche zu beachten. Dazu gehört,
dass wir die Einreisevorschriften eines Landes beachten und sich Einwanderer
vorher eingehend darüber erkundigen.
Das Schweizer Radio International pflegt den Kontakt mit den
Schweizerkolonien im Ausland: http://www.sri.ch/sde/swissinfo.html?siteSect=100.
8. Die Verordnung über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
(Auslandschweizer-Ausbildungsverordnung, AAV: http://www.admin.ch/ch/d/sr/418_01/index.html)
legt fest, welche Voraussetzungen Schweizer Schulen im Ausland erfüllen
müssen. Gemäss Art. 10 legt das Departement im Einvernehmen mit dem
Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und dem
Eidgenössischen Finanzdepartement die Finanzhilfen je Schweizer Schüler und je
beitragsberechtigte Lehrstelle fest. Auslandschweizervereinigungen und
schweizerische Organisationen, die Unterstützung im Sinne von Artikel 10 Absatz
2 des Gesetzes begehren, haben an den Bundesamt ein Gesuch zu stellen. -
9. Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) vertritt die
Interessen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in der Schweiz. Sie
informiert die Landsleute im Ausland über das Geschehen in der Schweiz
und bietet ihnen eine breite Palette von Dienstleitungen an. Die Internetadresse
lautet: http://www.aso.ch/deutsch/100.htm.
ASO-Info erscheint 4-6 Mal pro Jahr in deutscher und französischer
Sprache.
Der Solidaritätsfonds der Auslandschweizer befindet sich beim
EDA in Bern http://www.soliswiss.ch/
und ist eine Vereinigung der Auslandschweizer zur gemeinsamen Selbsthilfe bei
Existenzverlusten im Ausland, welche durch Kriege, innere Unruhen oder
allgemeine politische Zwangsmassnahmen verursacht und nicht selbstverschuldet
sind; sie dienen auch zur Aeufnung persönlicher Sparguthaben. Die Existenzabsicherung
erfolgt mit jedem Spar-, Internationalem Krankenversicherungs- oder
Vorsorge-Produkt von Soliswiss, indem automatisch eine Pauschalentschädigung
für den Fall eines Existenzverlusts mitversichert wird. Auf jeder Einmaleinlage
bzw. jedem Jahresbeitrag wird eine obligatorische Risikoprämie in Höhe eines
festen Prozentsatzes, mindestens aber CHF 40.-- pro Jahr, erhoben. -
10. Die Auslandschweizer-Fürsorge und der Solidaritätsfonds sowie die
Schweizer Vertretungen im Ausland können über Fürsorgeleisten und die
Mitgliedschaft von Auslandschweizern in einer Selbsthilfegenossenschaft Auskunft
erteilen. -
Unter http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/traliv/living/infor.html
können verschiedene Merkblätter abgerufen werden. Die Adressen der Schweizer
Vertretungen im Ausland sind wie oben dargelegt unter http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/emb/addch.html
aufgelistet. -
Die US GreenCard gibt das Recht zur Einreise in die Vereinigten Staaten unter erheblich vereinfachten, unbürokratischen Bedingungen. Wer sich auf Dauer in den USA niederlassen will, kann dies jederzeit ohne Einschränkungen in jedem der 50 US-Bundesstaaten tun. Eine Pflicht zur Auswanderung gibt es jedoch nicht und die bisherige Staatsbürgerschaft bleibt bestehen. Es findet jährlich eine Verlosung statt, wobei die Nationalität keine Rolle spielt. Weitere Angaben gibt es unter http://www.greencards.ch/. -
Informationen zur Auswanderung nach Amerika und Kanada gibt es unter http://www.auswanderung.net/. -
Es gibt verschiedene private und kostenpflichtige Auskunftsstellen, z.B. Globevest in Wollerau http://www.globevest.ch oder Henley & Partner in Zürich http://www.henley-partner.com/schweiz. -