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Auswanderung (Emigration) aus der Schweiz - Rückwanderung - Auslandschweizer

1. Die Schweiz kennt eine jahrhundertlange Ueberbevölkerung und deshalb kehren jährlich eine recht grosse Zahl Schweizer und Schweizerinnen ihrem Heimatstaat den Rücken, um sich im Ausland niederzulassen. Manche Auswanderer sind Doppelbürger.

In den letzten Jahren hat die Auswanderung wieder zugenommen und beläuft sich auf etwa 30'000 Personen pro Jahr. Ungefähr eine halbe Million Schweizerinnen und Schweizer leben gegenwärtig im Ausland. Frankreich ist das von Emigranten aus der Schweiz am meisten gewählte Land, gefolgt von Deutschland, USA, Italien, Kanada, Grossbritannien, Australien und Spanien. - Die Zahl der jährlichen Rückwanderer in die Schweiz beträgt etwa 23'000. -

Die Vorbereitungen für eine Auswanderung sollten gut geplant sein. In der Regel braucht es dazu mehrere Monate. Am leichtesten haben es im allgemeinen junge und gut ausgebildete Schweizerinnen und Schweizer mit Berufserfahrung, während selbständig Erwerbende in vielen Ländern grosse Hürden zu bewältigen haben. Sie dürfen einheimische Betriebe nicht konkurrenzieren und sollten neue Arbeitsplätze schaffen. Häufig wird auch verlangt, dass sie eigenes Kapital mitbringen. -

2. Manche Auswanderer träumen von einem besseren Leben und sind mit sich und ihrer Umwelt unzufrieden. Eine Lebenskrise, vermeintliche Fesseln, wirtschaftliche Probleme, Arbeitslosigkeit, steigende Lebenshaltungskosten und unser Klima sind wohl die häufigsten Gründe, dass es Schweizerinnen und Schweizer ins Ausland zieht. -

Swissemigration und EURESinfo sind Informations- und Auswanderungsberatungsdienste beim Bundesamt für Migration (BFM) für das Leben und Arbeiten im Ausland, insbesondere für Stagiairesaustausch, dauernde Auslandaufenthalte und Auswanderung. Die Adresse lautet: Quellenweg 6,3003 Bern-Wabern, Tel. 031 322 42 02, E-Mail swiss.emigration@bfm.admin.ch Internet-Adresse: http://www.swissemigration.ch/. Dort werden unentgeltliche Auskünfte über Arbeits- und Lebensbedingungen in praktisch allen Ländern der Welt erteilt und die Stelle kann im Rahmen eines Stagaires-Abkommen relativ einfach eine Arbeitsbewilligung besorgen; doch gibt es sie nur, wenn man im entsprechenden Land eine Arbeitsstelle vorweisen kann. Für eine solche haben sich Auswanderungswillige selber zu kümmern. In Deutschland, den Niederlanden, Grossbritannien, Irland, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Island und Griechenland benötigen Schweizer Staatsangehörige keine Arbeitsbewilligung mehr.

3. Die Realität im Ausland ist oft anders, als es Ferienprospekte versprechen. Wer nicht die jeweilige Landessprache spricht, hat es in der Regel schwer, den Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung zu finden. Es ist auch zu berücksichten, dass man in ein mehr oder weniger fremdes Kulturgebiet versetzt wird und das Klima je nach Jahreszeit ganz unterschiedlich sein kann. Zudem ist es im allgemeinen recht schwierig, in einem Land eine Arbeitsbewilligung zu erhalten, denn fast überall gibt es zu viele Arbeitskräfte. An den meisten andern Orten der Welt sind die Löhne tiefer.

Persönliche Kontakte helfen am ehesten, eine zusagende Stelle zu finden. Auch Inserate, Handelskammern (in der Schweiz http://www.cci.ch/ccis/) und Berufsverbände (siehe http://www.verbaende.ch/) können manchmal wichtige Dienste leisten. Wer schulpflichtige Kinder hat, sollte nicht vergessen, sich vor der Abreise über die möglichen Schulen zu erkundigen. -

Bevor jemand in ein anderes Land auswandert, sollte er sich auch über die dortigen Steuerbelastungen erkundigen, denn diese können gegenüber in der Schweiz wesentlich höher und nur in seltenen Situationen tiefer sein. Besonders in Spanien muss der Verkehrswert einer Liegenschaft hoch versteuert werden.

4. Wer auswandern will, braucht nicht nur Mut, Ausdauer und gute Nerven, sondern auch ein erhebliches finanzielles Polster und Risikofreudigkeit. Bereits die Beschaffung der Einreisedokumente kann nämlich mehrere tausend Franken kosten. Er und sie müssen bereit sein, lieb gewordene Gewohnheiten, Freundschaften, Nachbarn, vielleicht auch manche bisherige Sicherheit und Geborgenheit aufzugeben.

5. Vor der Abreise hat eine Abmeldung in der Wohngemeinde zu erfolgen; Wohnung, Arbeitsstelle und möglicherweise auch Versicherungen sind zu kündigen. Steuern und offene Rechnungen sollten beglichen sein. Wenn jemand für mehr als sechs Monate ins Ausland verreisen will, hat er vor der Abreise bei der zuständigen militär- oder zivildienstlichen Stelle einen militärischen Auslandurlaub zu beantragen.

Bei der jeweiligen Schweizer Botschaft oder beim zuständigen Konsulat hat im Ausland eine Anmeldung zu erfolgen (die Adressen der Schweizer Vertretungen im Ausland sind unter
http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/emb/addch.html aufgelistet). Diese Stellen können vor allem wichtig sein, wenn jemand in Geldschwierigkeiten geraten sollte.

Schweizerinnen und Schweizer im Ausland haben die Möglichkeit, an Abstimmungen in der Schweiz teilzunehmen. Der letzte Wohnort in der Schweiz stellt das Stimmrechtsmaterial rechtzeitig zu. -
Wer nach einer Auswanderung den schweizerischen Heimatort beibehalten möchte, hat sich an den jeweiligen Bürgerort zu wenden und sollte sich dort erkundigen, was zu tun ist, wenn zivilstandsamtliche Aenderungen (Geburt, Heirat, Tod) eingetreten sind und diese in der Schweiz registriert werden sollen..

6. Auslandschweizer können sich freiwillig bei AHV und IV versichern lassen. Seit 1.4.2001 können jedoch nur noch Personen beitreten, die nicht in einem EU-Staat wohnen und vor ihrem Wegzug ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren in der AHV/IV versichert waren. Aufgrund einer Gesetzesrevision können EU-Bürger/-innen der freiwilligen Versicherung zu gleichen Bedingungen beitreten wie Schweizer-Bürger/-innen. Freiwillig Versicherte, die in einem EU-Staat wohnen, können bis 31. März 2007 bei der Versicherung bleiben, oder, wenn sie älter als 50jährig sind, bis zum gesetzlichen Pensionsalter. Der Beitragssatz für AHV und IV erhöhte sich per 1. Januar 2001 von 9,2 auf 9,8 Prozent. Die sinkende Beitragsskala (reduzierter Beitragssatz für Personen mit einem Einkommen von gegenwärtig weniger als 48300 Franken im Jahr) wurde auf den 1. Januar 2001 aufgehoben. -

Auslandschweizer können sich auf freiwilliger Basis bei einer schweizerischen Krankenkasse versichern lassen. Die Bedingungen legen die Kassen selber fest. Wird eine neue Versicherung abgeschlossen, ist darauf zu achten, dass freie Arzt- und Spitalwahl besteht und möglichst keine Einschränkungen bezüglich des Wohnsitzes bestehen. Bei einer Rückkehr in die Schweiz ist oft nur die Grundversicherung möglich, wenn nicht bei der Auswanderung eine andere Regelung getroffen wurde. Insbesondere der International Health Plan von CSS und die AIG Europe in Zürich ermöglichen den Abschluss einer Krankenversicherung, die auch bei Wohnsitz im Ausland Gültigkeit hat. -

Das Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstr. 43, 3003 Bern kann darüber Auskunft geben, ob mit dem vorgesehen Auswanderungsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht und welche Versicherungen zu empfehlen sind. Merkblätter, Beitrittsformulare und weitere Information sind bei den AHV-Ausgleichkassen und den Schweizer Auslandvertretungen erhältlich.

Wer auswandert und sich in der Schweiz abmeldet, kann entweder sein Pensionskassen-Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder einer Versicherung deponieren oder es sich auszahlen lassen. Bei einer Auszahlung muss das Guthaben versteuert werden. -

7. In der Fremde braucht man seine Identität nicht zu verleugnen. Doch können die veränderten Verhältnisse auch die familiären Beziehungen ändern. Auswanderer sollten deshalb bereit sein, nicht nur nach aussen hinzuhören, zu beobachten und sich auf Teilgebieten auch anzugleichen, wenn eine Integration in einem andern Land gelingen soll, sondern sie sollten auch die Veränderungen in der eigenen Familie im Auge behalten und gemeinsam nach neuen Lösungen suchen. Zu beachten ist aber auch, dass an manchen Orten dieser Welt die Freiheit beschränkt ist und man nicht tun und lassen kann, wie es jedem passt. Sonst kann man sich nämlich in akute Lebensgefahr begeben. Es sind stets die Sitten und Gebräuche zu beachten. Dazu gehört, dass wir die Einreisevorschriften eines Landes beachten und sich Einwanderer vorher eingehend darüber erkundigen.

Das Schweizer Radio International pflegt den Kontakt mit den Schweizerkolonien im Ausland: http://www.sri.ch/sde/swissinfo.html?siteSect=100.

8. Die Verordnung über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Auslandschweizer-Ausbildungsverordnung, AAV: http://www.admin.ch/ch/d/sr/418_01/index.html) legt fest, welche Voraussetzungen Schweizer Schulen im Ausland erfüllen müssen. Gemäss Art. 10 legt das Departement im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und dem Eidgenössischen Finanzdepartement die Finanzhilfen je Schweizer Schüler und je beitragsberechtigte Lehrstelle fest. Auslandschweizervereinigungen und schweizerische Organisationen, die Unterstützung im Sinne von Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes begehren, haben an den Bundesamt ein Gesuch zu stellen. -

9. Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) vertritt die Interessen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in der Schweiz. Sie informiert die Landsleute im Ausland über das Geschehen in der Schweiz und bietet ihnen eine breite Palette von Dienstleitungen an. Die Internetadresse lautet: http://www.aso.ch/deutsch/100.htm. ASO-Info erscheint 4-6 Mal pro Jahr in deutscher und französischer Sprache.

Der Solidaritätsfonds der Auslandschweizer befindet sich beim EDA in Bern http://www.soliswiss.ch/ und ist eine Vereinigung der Auslandschweizer zur gemeinsamen Selbsthilfe bei Existenzverlusten im Ausland, welche durch Kriege, innere Unruhen oder allgemeine politische Zwangsmassnahmen verursacht und nicht selbstverschuldet sind; sie dienen auch zur Aeufnung persönlicher Sparguthaben. Die Existenzabsicherung erfolgt mit jedem Spar-, Internationalem Krankenversicherungs- oder Vorsorge-Produkt von Soliswiss, indem automatisch eine Pauschalentschädigung für den Fall eines Existenzverlusts mitversichert wird. Auf jeder Einmaleinlage bzw. jedem Jahresbeitrag wird eine obligatorische Risikoprämie in Höhe eines festen Prozentsatzes, mindestens aber CHF 40.-- pro Jahr, erhoben. -

10. Die Auslandschweizer-Fürsorge und der Solidaritätsfonds sowie die Schweizer Vertretungen im Ausland können über Fürsorgeleisten und die Mitgliedschaft von Auslandschweizern in einer Selbsthilfegenossenschaft Auskunft erteilen. -

Unter http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/traliv/living/infor.html können verschiedene Merkblätter abgerufen werden. Die Adressen der Schweizer Vertretungen im Ausland sind wie oben dargelegt unter http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/emb/addch.html aufgelistet. -

Die US GreenCard gibt das Recht zur Einreise in die Vereinigten Staaten unter erheblich vereinfachten, unbürokratischen Bedingungen. Wer sich auf Dauer in den USA niederlassen will, kann dies  jederzeit ohne Einschränkungen in jedem der 50 US-Bundesstaaten tun. Eine Pflicht zur Auswanderung gibt es jedoch nicht und die bisherige Staatsbürgerschaft bleibt bestehen. Es findet jährlich eine Verlosung statt, wobei die Nationalität keine Rolle spielt. Weitere Angaben gibt es unter http://www.greencards.ch/. -
Informationen zur Auswanderung nach Amerika und Kanada gibt es unter http://www.auswanderung.net/. -
Es gibt verschiedene private und kostenpflichtige Auskunftsstellen, z.B. Globevest in Wollerau http://www.globevest.ch oder Henley & Partner in Zürich http://www.henley-partner.com/schweiz. -


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