Inhalt - Glossar
Glossar Aus-& Weiterbildung
- BA
- Bachelor of Arts
- Bachelor
Bachelor ist der Studien-Erstabschluss nach angelsächsischem Modell, in der Regel nach drei Jahren. In der Bachelorstufe müssen die Studierenden Leistungen von 180 ECTS-Punkten erbringen. Der Bachelor ist ein erster anerkannter Studienabschluss, der es einem erlaubt, in die Arbeitswelt oder in ein Master-Studium zu wechseln. Sämtliche Studiengänge der Schweizer Hochschulen werden bis ins Jahr 2010 nach dem neuen Bachelor-Master-System, sog. Bologna-Modell, strukturiert.
- BBT
- Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
- BIZ
- Berufsinformationszentrum
- Bologna-Reform
Umfasst die angestrebten Ziele im Sinne der Schaffung eines Europäischen Hochschulraums
- BP
- Berufsprüfung
Berufsprüfungen gehören zu den höheren Berufsausbildungen, zu denen auch die Höheren Fachprüfungen zählen. Beide Bildungsangebote der höheren Berufsbildung setzen ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (Berufslehre), den Abschluss einer höheren schulischen Ausbildung (z.B. Matur) oder eine gleichwertige Qualifikation voraus. Zudem wird je nach Prüfungsreglement Praxiserfahrung verlangt; meist in der entsprechenden Berufsrichtung. Berufsprüfungen schliessen mit einem eidgenössisch anerkannten Fachausweis ab.
- CAS
- Certificate of Advanced Studies
- ECTS - Punkte
Bewertung gemäss dem European Credit Transfer System (ECTS). Dokumentiert den Umfang einer Bildungsmassnahme im Hochschulbereich.
- EDK
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
- FH
- Fachhochschule
- HF
- Höhere Fachschule
- Höhere Fachprüfung
- s. Berufsprüfung
- Kopenhagen-Prozess
Umfasst die Ziele zur europäischen Zusammenarbeit im Bereich der höheren Berufsbildung.
- MA
- Master of Arts
- MAS
Master of Advanced Studies MAS: Unter MAS versteht man eine Weiterbildung, die einem Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten entspricht und sich aus drei Zertifikatslehrgängen mit abschliessendem Mastermodul kombiniert. Der Mastertitel ist eidgenössisch anerkannt und folgt der europäischen Bologna-Norm. Er wird auch "Executive Master" oder "Weiterbildungs-Master" genannt.
- Master
Der Ausbildungs-Master (oder konsekutive Master) ist nicht mit dem Weiterbildungs-Master (MAS) zu verwechseln. Der Master ist der Studien-Zweitabschluss nach angelsächsischem Modell: Nach rund 3 Jahren kann das Studium mit dem Bachelor abgeschlossen werden, nach weiteren rund 1.5 – 2 Jahren mit dem Master. Diese zweite Studienstufe verlangt Leistungen im Umfang von 90 bis 120 ECTS-Punkten. Der Master ist der Regelabschluss und entspricht dem bisherigen Diplom oder Lizentiat. Sämtliche Studiengänge der Schweizer Hochschulen werden bis ins Jahr 2010 nach dem neuen Bachelor-Master-System, sog. Bologna-Modell, strukturiert. Dabei ist für die Soziale Arbeit der Master of Arts (M.A.) und der Master of Science (MSc) von Bedeutung.
- MSc
- Master of Science
- NDK
Nachdiplomkurs Fachhochschulebene = alter Begriff. Die NDK's werden ersetzt durch die Zertifikatslehrgänge ZLG.
- NDS
Nachdiplomstudium Fachhochschulebene = alter Begriff. Der NDS wird ersetzt durch den Master of Advanced Studies MAS.
- NDS-HF
Nachdiplomstudium im Tertiär B-Bereich. Hochstehende Qualifikation für die Praxis und Vermittlung höherer beruflicher Qualifikationen.
- Sekundärstufe
Darunter verstehen sich Grundausbildungen auf Sekunderstrufe I (für 13 bis 16-jährige) und auf Sekundarstrufe II (für 16 bis 20-jährige).
- SVB
- Schweizerischer Verband für Berufsberatung
- Tertiärstufe A
- Hochschulische Tertiärstufe - Hochschulen
- Tertiärstufe B
- Nichthochschulische Tertiärstufe - höhere Berufsbildung
- ZLG
Zertifikatslehrgang. Er ist in der Regel ein Modul des ganzen MAS, dauert ungefähr ein Jahr, umfasst 192 Kontaktstunden und wird mit 15 ECTS-Punkten gewertet. Er schliesst nach bestandener Qualifikation mit einem Zertifikat ab und entspricht weitgehende dem bisherigen Nachdiplomkurs NDK.
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