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Luzerner Tagung zum Sozialhillferecht: Ermessen und Spielräume in der Sozialhilfe
Inhalt der Veranstaltung
Die sozialhilferechtlichen Grundlagen belassen den Sozialhilfeorganen häufig bewusst Spielräume für die Rechtsanwendung: das rechtliche Ermessen. Das gilt sowohl für die Art und die Bemessung der Leistungen als auch für die Gestaltung des Verfahrens, etwa den Umfang der Abklärung der Anspruchsvoraussetzungen. Wie lassen sich Umfang und Art des Ermessens in der Sozialhilfe bestimmen? Und: Nach welchen Kriterien können Spielräume ausgenutzt und angewendet werden, um nicht in Willkür zu verfallen? Die Tagung verschafft eine Übersicht über den Ermessensumfang in der Rechtsanwendung der Sozialhilfe und zeigt auf, was in der Praxis für die Ermessensausübung zu beachten ist.
Datum Beginn & Ort
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Anbieter
Werftestrasse 1
Postfach 2945
6002 Luzern
041 367 48 48
041 367 48 49
sozialearbeit@anti-clutterhslu.ch
http://www.hslu.ch/sozialearbeit
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