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Heime und neues Erwachsenenschutzrecht
Inhalt des Fachseminars
Das neue Erwachsenenschutzrecht tritt per 1. Januar 2013 in Kraft.
Es wird neue Instrumente für Wohn-, Jugend- und Pflegeheime beinhalten. Eine Herausforderung für die Institutionen wird neben den ins Gesetz eingeführten bewegungseinschränkenden Massnahmen auch die Koordination mit der neuen fürsorgerischen Unterbringung und den medizinischen Massnahmen darstellen. Damit im Zusammenhang stehen neue Anforderungen an die Zusammenarbeit in Institutionen, aber auch an die Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörden sowie an die Aktenführung.
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