Inhalt - Fahrende dürfen beim IV-Entscheid nicht diskriminiert werden

  • Juli 02, 2012

Fahrende dürfen beim IV-Entscheid nicht diskriminiert werden


  • Fahrende müssen sich beim Entscheid über eine IV-Rente nicht die gleichen Arbeitsmöglichkeiten wie Sesshafte anrechnen lassen. Die besondere Situation, welche im (halb-)nomadischen Lebensstil der Betroffenen besteht, muss berücksichtigt werden.
  • Diese Rechtsprechung könnte auch in anderen Bereichen von Bedeutung sein. Zu denken ist hier beispielsweise an das Haftpflichtrecht, das Sozialhilferecht oder die Beurteilung des nachehelichen Unterhaltes im Scheidungsrecht.