Inhalt - Fahrende dürfen beim IV-Entscheid nicht diskriminiert werden
- Juli 02, 2012
Fahrende dürfen beim IV-Entscheid nicht diskriminiert werden
- Fahrende müssen sich beim Entscheid über eine IV-Rente nicht die gleichen Arbeitsmöglichkeiten wie Sesshafte anrechnen lassen. Die besondere Situation, welche im (halb-)nomadischen Lebensstil der Betroffenen besteht, muss berücksichtigt werden.
- Diese Rechtsprechung könnte auch in anderen Bereichen von Bedeutung sein. Zu denken ist hier beispielsweise an das Haftpflichtrecht, das Sozialhilferecht oder die Beurteilung des nachehelichen Unterhaltes im Scheidungsrecht.
